Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Arm trotz Arbeit |
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| Geschrieben von: sueddeutsche.de |
| Samstag, den 11. Februar 2012 um 06:17 Uhr |
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Sie arbeiten Vollzeit und müssen doch zum Jobcenter gehen: Weil der Lohn zum Leben nicht reicht, sind rund 4100 Geringverdiener-Haushalte in der bayerischen Landeshauptstadt auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. 'Armut trotz Erwerbstätigkeit ist auch in München ein ernstes Problem, das uns alle teuer zu stehen kommt', sagt DGB-Vorsitzender Christoph Frey. Nach Berechnungen des DGB sind allein in München jeden Monat rund 2,96 Millionen Euro aus Steuergeldern aufzubringen, um Geringverdienern den Lebensunterhalt zu sichern. Denn eine Lohnerhöhung hätten sie nicht zu erwarten. Im Gegenteil, sagt Frey. Oft müssen sich Niedriglöhner von ihrem Chef anhören, es komme doch ohnehin nicht darauf an, ob sie nun nur sechs oder vielleicht sieben oder acht Euro verdienten - weil sie doch auch dann in jedem Fall zusätzlich noch Hartz-IV-Leistungen bräuchten. Rund 6600 Haushalte waren es in München 2010, die nicht von der Teil- oder Vollzeitarbeit mindestens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten leben konnten. Für ihre Existenzsicherung mussten Stadt und Bund über das Hartz-IV-System mehr als 4,7 Millionen Euro monatlich aufbringen. 'Im Schnitt musste der Lohn ergänzend um 698 Euro im Monat aufgestockt werden', rechnet Frey vor. Dabei verzichtet nach Untersuchungen von Sozialforschern ohnehin jeder zweite Geringverdiener aus Unkenntnis oder aus Scham auf den Weg zum Jobcenter. Viele Betroffene scheuen sich davor, ihre finanziell prekäre Lage im Antragsverfahren zu offenbaren. Frey vermutet, dass auch Teilzeit-Arbeitsverhältnisse nicht immer dem Wunsch der Beschäftigten entsprechen, sondern dem des Arbeitgebers.mehr lesen |
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