Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Kampagnenstart „armut tut weh.“ |
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| Donnerstag, den 09. Dezember 2010 um 15:19 Uhr |
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Anlässlich des Neustarts der Kampagne „armut tut weh.“ präsentiert die Volkshilfe Österreich Forderungen zur Armutsprävention. Armut ist eine Tatsache, auch in Österreich, einem der reichsten Länder der Welt: Rund 12% der österreichischen Bevölkerung sind armutsgefährdet, etwa 492.000 Menschen von manifester Armut betroffen (EU-SILC 2008). Erschütternd ist, dass 300.000 Menschen nicht mehr als 600 Euro monatlich zur Verfügung haben, 130.000 Kinder und Jugendliche sind manifest arm. „Das Europäische Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung ist vorbei, Armut in Österreich bleibt. Daher fordert die Volkshilfe dringend ein langfristiges Maßnahmenbündel, um Armut stärker präventiv zu bekämpfen.“ so Volkshilfe Präsident Univ.-Prof. Dr. Josef Weidenholzer im Rahmen der heutigen Pressekonferenz. Als Leitlinien sieht Weidenholzer die Einbeziehung der Betroffenen, mehr Rechtsansprüche und Kampf gegen Diskriminierungen aller Art. Umfassende Maßnahmen sind in der Bildungspolitik gefragt, denn Bildung ist der Schlüssel für präventive Armutspolitik. „Wir brauchen endlich das Ende eines Schulsystems, das Bildungseliten über Generationen produziert und die Chancen der anderen vernichtet.“, hält Weidenholzer fest. Für den Arbeitsmarkt ist der dauerhafte Ausbau von sozialökonomischen Betrieben als so genannter „Zweiter Arbeitsmarkt“ dringend nötig. Denn es gibt eine große Anzahl von Menschen, die den dauerhaft hohen Anforderungen am regulären Arbeitsmarkt einfach nicht gewachsen sind. Gegen das Phänomen der „Working Poor“ hilft nur ein verbindlicher Mindestlohn. Durch Vollzeitarbeit muss das Überleben – mit der Familie – gesichert sein, daraus ergibt sich ein Mindestlohn von mindestens 1.200 Euro netto. Ziel muss eine EU-weite Anhebung und Anpassung der Mindestlöhne sein. Auch das Lohnniveau in Teilzeitjobs muss aliquot angehoben werden. Die derzeitige Höhe des Arbeitslosengeldes und die Bezugssperren stellen Armutsfallen dar, die es zu beseitigen gilt. |
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