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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Sozialhilfe: Aufzahlungsmöglichkeit beibehalten PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 14. Dezember 2010 um 10:12 Uhr

Die Münchner Landtagsabgeordneten Dr. Otmar Bernhard und Joachim Unterländer setzen sich in einem Schreiben an die Bayerische Sozialministerin, Christine Haderthauer, entschieden gegen die Abschaffung der Möglichkeit, dass die Kommunen - aus eigenen Mitteln und freiwillig - den Regelsatz nach SBG II und SGB XII "aufstocken" können, zur Wehr. In München werden derzeit 20,00 Euro auf den Regelsatz aufgezahlt. "Der Umstand, dass Menschen zum Beispiel mit Behinderung oder chronischer Krankheit künftig 20,00 Euro weniger erhalten sollen, widerspreche dem Ziel, eine aktivierende Sozialpolitik zu betreiben", schreiben der Münchner CSU-Bezirkschef, Dr. Otmar Bernhard, MdL und der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landtagstfraktion, Joachim Unterländer an die Sozialministerin und bitten und fordern diese mit Nachdruck auf, "eine Lösung des Problems im Sinne der Betroffenen zu veranlassen, die unter den gegebenen Bedingungen machbar ist". Hierzu solle zum Beispiel auch geprüft werden, ob

  • der den bundesweiten Durchschnittssatz überschreitende Differenzbetrag als freiwillige Leistung der jeweiligen Kommune, die sich bisher für dieses Verfahren entschieden hatte, deklariert werden kann oder
  • zumindest der Regelsatz bis zu den künftigen bundesweiten Anpassungen auf der jetzigen Höhe verbleibt und dann eine entsprechende Verrechnung erfolgt.

Zur Begründung ihrer Initiative verweisen beide CSU-München-Politiker unter anderem darauf, dass die Wohn- und Lebenshaltungskosten in Ballungsraum München auch ausweislich des Sozialberichts der Bayerischen Staatsregierung wesentlich über dem Landesdurchschnitt liegen.

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