Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Ein Zwischenruf zu Studiengebühren |
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| Geschrieben von: Ursula Weidenfeld |
| Sonntag, den 27. Februar 2011 um 12:24 Uhr |
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Bildungsbenachteiligung hat viel mehr Ursachen als Armut. Ursula Weidenfeld über bildungspolitische Geschenke an die, denen es ohnehin gut geht. Zwei Entscheidungen dieser Woche zeigen, wie es in Deutschland um die Chancengerechtigkeit bestellt ist. Beide werden das Land in dieser Sache nicht voranbringen. Die erste Entscheidung betrifft die Hartz-IV-Reform, die zweite die Abschaffung der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen. Ein „guter Tag für die Kinder“ sei der Hartz-IV-Kompromiss, sagte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen. Denn jetzt gibt es ein Bildungspaket, mit dem materiell benachteiligte Kinder vermittels „Teilhabe“ in höhere Bildungslaufbahnen katapultiert werden sollen. Der zweite Beschluss fiel in Nordrhein-Westfalen. Das Bildungspaket mag den Bildungsbürgern gefallen. Doch den Aufstieg in das Bildungsbürgertum wird es nicht ebnen. Das liegt vor allem daran, dass materielle Benachteiligung nicht dasselbe ist wie Bildungsbenachteiligung. Klar, da gibt es große Überschneidungen. Viele sind arm, weil sie schlecht gebildet sind. Doch Bildungsbenachteiligung hat viel mehr Ursachen als Armut. Sie begründet sich mindestens genauso wie aus fehlendem Geld aus der Haltung und dem Selbstbewusstsein des Elternhauses, aus dem Interesse von Lehrern und der Aufmerksamkeit des sozialen Umfelds. Eine Nachhilfestunde mehr mag im Einzelfall helfen. Ein Volk von Abiturienten und Hochschülern wird sie nicht erschaffen.
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