Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Pressemitteilung der Delegiertenkonferenz der Nationalen Armutskonferenz (nak) |
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| Dienstag, den 31. Mai 2011 um 21:06 Uhr |
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Berlin, 31. Mai 2011 Sehr geehrte Damen und Herren, aus der zu  dieser Stunde in Berlin stattfindenden Delegiertenkonferenz der Nationalen Armutskonferenz (nak) dürfen wir Ihnen mitteilen: Die Nationale Armutskonferenz (nak) übt massive Kritik an der mangelnden Initiative der Bundesregierung zur Armutsbekämpfung. Die Konferenz hat einstimmig eine von Professor Walter Hanesch von der Hochschule Darmstadt erarbeitete Stellungnahme verabschiedet: „Deutschland verabschiedet sich vom Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung“. Sie greift die unzureichenden Initiativen der Bundesregierung zur Umsetzung der europäischen Armutsbekämpfungsstrategie auf und rügt auch, dass seitens der Regierung, anders als von der EU gewollt, die nichtstaatlichen Akteure nicht hinreichend einbezogen werden.  Wir würden uns über eine Erwähnung folgender Positionen in Ihren Medien freuen: „Deutschland verabschiedet sich vom Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ Stellungnahme der Nationalen Armutskonferenz (nak) zum Entwurf des deutschen Nationalen Reformprogramms im Rahmen der Strategie Europa 2020 Die Bundesregierung hat bei den Beratungen im Rahmen der Strategie Europa 2020 die etablierte relative wie auch die neue absolute Armutsdefinition abgelehnt und gefordert, einen weiteren Indikator – nämlich die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung –aufzunehmen. Dadurch kam es zu einer Vermischung von armuts- und beschäftigungspolitischen Dimensionen beim Armutsziel, die eine entscheidende Aufweichung der armutspolitischen Gemeinschaftsziele bedeutet. Im Jahr 2008 lebten ca. 80 Mio. Menschen europaweit unter der relativen Armutsgrenze. Diese Zahl sollte ursprünglich um ein Viertel (20 Mio. Menschen) bis 2020 reduziert werden. Unter Einbeziehung aller drei Indikatoren waren es dann 116 Mio. Menschen, die in prekären Lebensverhältnissen lebten. Vom Europäischen Rat wurde dennoch beschlossen, die alte Zielgröße von 20 Mio. Personen, die zunächst nur auf die relativ Armen bezogen war, beizubehalten, statt sie ebenfalls anzupassen. Statt um ein Viertel muss nunmehr die Armut nur noch um ein Sechstel verringert werden. Da jedes Mitgliedsland selbst entscheiden kann, auf welche Ziele sich ihre Politik bezieht, ist die Bundesregierung frei, in ihrer nationalen Zielstellung das Thema relative und absolute Armut auszublenden und sich ausschließlich auf die von ihr selbst eingebrachte dritte Dimension der Erhöhung der Erwerbsbeteiligung zu beziehen. Damit werden die Weichen für einen Abschied von der nationalen Armutspolitik in Deutschland gestellt. Zugleich wird dadurch aber auch die Armutspolitik auf europäischer Ebene entscheidend geschwächt. Indem künftig jedes Land die Dimensionen und Indikatoren seiner Armutspolitik selbst auswählen kann, werden ein Vergleich der Armutspolitik und deren Erfolge zwischen den Mitgliedsstaaten künftig kaum mehr möglich sein. Das deutsche Armutsziel bezieht sich allein auf die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung: Die Anzahl der langzeitarbeitslosen Personen soll bis 2020 um 20% reduziert werden. Im Jahresdurchschnitt 2008 betrug die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Deutschland 1,63 Millionen Personen. Eine Reduzierung um 20% würde demnach einen Rückgang um etwa 330.000 Langzeitarbeitslose bedeuten. Übertragen auf den Indikator der Erwerbslosenhaushalte ergibt sich bei konservativer Schätzung von zwei Personen pro Erwerbslosenhaushalt eine Reduzierung um 660.000 Personen. Die These, dass jede Arbeit besser sei als Arbeitslosigkeit, wird nunmehr dadurch gestärkt, dass nicht mehr danach gefragt werden soll, in wieweit tatsächlich bei Beschäftigungsaufnahme eine Verbesserung der Lebenssituation der ehemals Langzeitarbeitslosen eingetreten ist. Indem die Bundesregierung gegenüber der EU künftig nur noch über die Entwicklung der Zahl der Langzeitarbeitslosen berichten will, bleibt völlig außer Betracht, wie sich die materielle Lage dieses Personenkreises tatsächlich verändert hat. Die Bundesregierung setzt bei ihrer Ziel- und Politikformulierung weniger auf arbeitsmarktpolitische Eingliederungspolitik, als auf die Fortsetzung des Wirtschaftsaufschwungs. Sie hofft und erwartet sich von der wachsenden Nachfrage nach Arbeitskräften im Zuge des anhaltenden Wirtschaftswachstums auch einen allmählichen Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit. Indem die Bundesregierung künftig andere Aspekte in ihrer nationalen Eingliederungspolitik ausblenden will und dazu weder Ziele formulieren, noch Programme und Maßnahmen durchführen und über deren Wirkungen berichten will, wird künftig Armut wieder tabuisiert. Da Armut demnach künftig aus der Sicht der Bundesregierung kein Thema mehr sein wird, bleibt abzuwarten, ob und in welcher Weise die nationale Armuts- und Reichtumsberichterstattung in dieser Legislaturperiode tatsächlich fortgeführt werden wird. Da Deutschland sich künftig darauf beschränken will, allein die Zahl der Langzeitarbeitslosen zu verringern, würde sich die Zahl der Armen gemäß dem neuen EU-Messkonzept lediglich um ca. 660.000 Personen verringern. Damit würde Deutschland einen extrem geringen Beitrag zur Armutssenkung in Europa leisten. Auch hier zeigt sich, dass die sozialpolitische Zieldimension der EU Strategie 2020 für Deutschland einen extrem niedrigen Stellenwert besitzt. Wirtschaftswachstum und Beschäftigung ja, Sozial- und Armutspolitik nein. Mit der Strategie Europa 2020 soll der Abstimmungsprozess mit nichtstaatlichen Akteuren intensiviert werden. In Deutschland ist bisher jedoch eine gegenteilige Entwicklung festzustellen: Im Entwurf des Nationalen Reformprogramms war nur die Rede davon, dass eine Abstimmung mit den Bundesländern und den Sozialpartnern stattfinden soll. Die Kommunalen Spitzenverbände fanden dort ebenso wenig Erwähnung wie die Kirchen und die Verbände der Zivilgesellschaft. So ist es wenig erstaunlich, dass beim NRP keine systematische Einbeziehung und Konsultation aller genannten Akteursgruppen stattgefunden hat. Insgesamt gibt es bisher keine öffentliche Auseinandersetzung, weder zu den deutschen Zielen der Armutsbekämpfung, noch zu der Einschränkung des nationalen Abstimmungsverfahrens. Autor der Stellungnahme: Prof. Dr. Walter Hanesch, Hochschule Darmstadt, FB Gesellschaftswissenschaften und Soziale Arbeit |
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