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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Offener Brief des Sprechers und der stellvertretenden Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Dienstag, den 16. November 2010 um 21:39 Uhr

an:

- Die Ministerin für Arbeit und Soziales
- Die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien
- Die Ministerpräsidenten
- Die Bundesvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien
- Alle Abgeordneten im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag
- Die bildungs- und familienpolitischen SprecherInnen im Bundestag

Reform der SGB II und XII

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. von der Leyen,

mit seinem Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass es ein verfassungsgemäßes Recht auf Sicherung des sozialen und kulturellen Existenzminimums gibt.
Anlässlich der für den 22. November angesetzten Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages weist die Nationale Armutskonferenz auf die großen Probleme hin, die dieses Gesetzeswerk in Bezug auf die Bekämpfung von Armut in Deutschland mit sich bringt und fordert umfassende Verbesserungen im Gesetzgebungsprozess ein.
Die vom Gericht geforderte Neuberechnung der Regelsätze war eine Chance, nach fünf Jahren SGB II und SGB XII Bilanz zu ziehen, nachzusteuern und sich über den Stellenwert der sozialen Grundsicherung im Kontext der Armutsbekämpfung zu verständigen. Die Nationale Armutskonferenz hätte sich gewünscht, dass diese Chance offensiver genutzt wird. Immer wieder war von einem umfassenden Paket für Bildung und Teilhabe die Rede. Bei der Durchsicht des Bildungspaketes, welches als Paradigmenwechsel beschrieben wird, sind jedoch nur wenige Aspekte befriedigend gelöst. So sind die nur 10 Euro im Monat, von denen Sportverein, Musikunterricht, Ferienfreizeiten und vieles andere für Kinder und Jugendliche gezahlt werden sollen, sehr niedrig bemessen. Gezahlt werden soll dies auch nur bis zum 18. Lebensjahr, obwohl „Kinder“ bis zum 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft zählen. Es ist unrealistisch, hiervon Sportvereinsbeiträge, Jugendfreizeiten und Musikunterricht zu finanzieren. Auch ist die Einzelabrechnung über Gutscheine sehr aufwändig. Eine mögliche Lösung über Chipkarten wiederum würde die Schaffung einer umfassenden technischen Infrastruktur hierzu voraussetzen, die angesichts der Leistungshöhe kaum angemessen erscheint. Auch die Einbindung der Jugendämter in die Beauftragung von Teilhabe- und Bildungsleistungen bleibt noch unklar, und die Einwirkung der Mitarbeitenden der Jobcenter auf die Eltern ist in keiner Weise zu akzeptieren. Die Gewährung von Nachhilfe lediglich im Fall einer Versetzungsgefährdung ist völlig unzureichend und setzt zu spät an. Und schließlich bleibt auch bei der Finanzierung des Mittagessens in Kitas und Schulen offen, wie denn mit dem Eigenanteil von einem Euro umzugehen ist, wenn ein Kind krank wird und zuhause versorgt werden muss, dieser aber bereits vom Regelsatz abgezogen ist. Die umfassende Kompetenz zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien ist bei den Jugendämtern vorhanden. Die Nationale Armutskonferenz schlägt vor, diese auch klar und verbindlich zu nutzen.
Statt unnötige Bürokratie aufzubauen, sollten die Zuständigkeiten und das Verfahren zur Zusammenarbeit von Jobcenter und Jugendamt verbindlich geklärt und vorgeschrieben werden. Auch ist einer umständlichen Gutscheinlösung ein Verfahren vorzuziehen, in dem auch pauschale Abrechnungen und Lösungen mit Trägern der Jugendhilfe möglich sind. Es gilt, die Begleitkosten möglichst niedrig und den Wirkungsgrad möglichst hoch zu halten.
In jedem Fall dürfen Hilfen für Kinder und Jugendliche nicht stigmatisierend wirken. Insofern sind ein Ausbau und die Sicherung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen dringend notwendig, die weitgehend kostenfrei für alle Familien mit niedrigem Einkommen Möglichkeiten von Teilhabe und Bildung bietet.
Die Berechnung der Regelsätze ist bei den Wohlfahrtsverbänden auf umfassende Kritik gestoßen, die hier nicht im Einzelnen wiederholt werden muss. Es ist der Eindruck entstanden, dass nicht die Sicherung der sozialen und kulturellen Existenz und Teilhabe entscheidend für die Berechnung der Leistungshöhe waren, sondern ausschließlich haushaltsgemäße Überlegungen. Gleichermaßen angreifbar ist, als Referenzgruppe nun statt der unteren 20% der Einkommen die unteren 15% zu nehmen. Es erscheint wenig realistisch, wenn weder Grünpflanzen, noch der fortdauernde Besitz eines Haustieres, noch die Reinigung von Kleidung für Bewerbungsgespräche oder notwendige Zuzahlungen beim Arzt oder im Krankenhaus Gegenstand der Regelsatzberechnung sind. Auch eine totale Abstinenz bei Genussmitteln ist lebensfremd. Auch sind die
möglichen durchschnittlichen Aufwendungen für den mäßigen Konsum von nicht einmal zwei Flaschen Wein monatlich und zwei Zigaretten täglich nach allen Erfahrungen aus der Beratungskasse für viele Familien eine Notkasse, aus der dann tatsächlich zusätzliche Handschuhe und Winterstiefel für die Kinder gezahlt werden. Deswegen fordert die Nationale Armutskonferenz eine Neuberechnung der Regelsätze, die die genannten Schwächen ausräumt und sich wirklich transparent an den tatsächlich ermittelten Bedarfen orientiert.
Mit großer Sorge betrachtet die Nationale Armutskonferenz die Sanktionsverschärfungen. Zukünftig ist die Beweislast umgekehrt. Schon die bloße Kenntnis möglicher Folgen, die im Einzelnen kaum nachgewiesen werden kann, soll ausreichen, um das automatische Eintreten von harten Sanktionen feststellen zu können. Es bleibt an den Betroffenen, nachzuweisen, dass die Sanktion unangemessen ist. Im Ergebnis bedeuten beide Regelungen, Menschen in Not auf unklarer Rechtsbasis schnell aus dem Leistungsbezug drängen zu können – aber die sozialpolitischen Folgen und die genaue Ausführung sind weder durchdacht noch differenziert. Hier fordert die Nationale Armutskonferenz, die einerseits unnötige Hast zu beenden und diese Regelungen in Ruhe auf den Prüfstand zu stellen. Es ist nicht nötig, dies bis Ende November zu tun. Andererseits sollten in die Prüfung solcher Regelungen umfassend die Vertretungen derjenigen einbezogen werden, die selbst von Not betroffen sind oder hier direkte Hilfe leisten.
Auch die vorgeschlagenen Regelungen für die Erstattung der Kosten der Unterkunft erfüllen uns mit großer Sorge. Die Anreize für die Kommunen, Kosten zu senken, sind immens. Die Möglichkeit, eine Pauschale vorzusehen, wird die „Ghettoisierung“ in bestimmten Vierteln befördern und die Mietpreise dort bestimmen. Die zugleich vorgenommene Pauschalierung der Heizkosten bestraft dann noch diejenigen, die in schlecht isolierten billigen Wohnungen leben müssen – und zukünftig nicht einmal mehr ausreichend heizen können. Sowohl die Wohlfahrtsverbände als auch der Deutsche Verein haben in vielen Papieren die Bedenken gegen eine solche Lösung deutlich gemacht und selbst das Bundessozialgericht hat die Pauschalierung als nicht rechtens erklärt. Wir bitten deshalb dringend, diese Bedenken ernst und auch hier von einer schnellen Lösung Abstand zu nehmen.

Fakt ist: Seit Jahren ist der Niedriglohnsektor größer geworden. Immer mehr Menschen können trotz Vollzeitbeschäftigung nicht von ihrem Erwerbseinkommen leben. Mehr als eine Million Beschäftigte stocken ihr schmales Einkommen mit Grundsicherungsleistungen auf. Die Grundsicherung wird für viele Menschen faktisch zum Teil eines Kombilohnes, der die Arbeitgeber von ihrer eigentlichen Verantwortung für die Beschäftigten entlastet.
Die Nationale Armutskonferenz weist darauf hin, dass Existenzsicherung und Teilhabe nicht nur in der Grundsicherung entschieden werden. Es geht auch um eine  Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik, die existenzsichernde Löhne und Einkommen zum Ziel hat. Die Verantwortung der Arbeitgeber hierfür muss gesetzlich eindeutig geklärt sein und auch durchgesetzt werden.
Menschen, die in Not sind, können oft nicht ohne Hilfe von außen eine neue Lebenssituation erreichen. Deswegen kommt den Eingliederungshilfen eine große Bedeutung zu. Auch die Finanzierung ausreichender Renten- und Krankenversicherungsbeiträge hat eine wichtige präventive Funktion und sichert Auswege aus der Armut. Statt diese wichtigen Ansätze zu sichern, wird hier in den nächsten Jahren intensiv gespart. Zusätzlich  nimmt die Abschaffung des Elterngeldes für Grundsicherung empfangende Familien in der Babyphase die Möglichkeit, auf einer guten Basis ins Familienleben zu starten und sich so neue Perspektiven erschließen zu können. Unterm Strich bedeutet die Neuregelung der Grundsicherung keine Mehrkosten: mehr als doppelt so hoch sind die Einsparungen im Eingliederungstitel, bei den Sozialversicherungsbeiträgen und im Elterngeld.
Damit wird aber ein falsches Signal gesetzt. Die Nationale Armutskonferenz regt dringend an, den Leistungen zur Teilhabe und Aktivierung einen Rahmen zu geben, der Menschen erfolgreich neue Perspektiven ermöglich kann, statt diese zum Steinbruch der Haushaltskonsolidierung zu nutzen, während der Beitrag der Besserverdienenden und Vermögenden hierzu nach wie vor auf sich warten lässt.
Wir möchten an Sie in Ihrer Verantwortung als Ministerin, Fraktionsvorsitzenden, Ministerpräsidenten und Parteivorsitzende appellieren, vor dem Hintergrund der genannten Kritik den Gesetzentwurf zum „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ noch einmal einer  grundlegenden Prüfung zu unterziehen. Maßstab für die Neugestaltung der Grundsicherung muss sein, dass Armutsbekämpfung effektiv unterstützt und notwendige Bedarfe gesichert werden. Ergänzend zur Verbesserung der Grundsicherung fordert die Nationale Armutskonferenz ein Infrastrukturpaket, das soziale und kulturelle Teilhabe von  Kindern und Jugendlichen sichern hilft, und Regelungen, die der besonderen Verantwortung der Arbeitgeber für existenzsichernde Löhne gerecht werden. Gerne stehen wir für einen weiteren Austausch zur Verfügung. Den Inhalt dieses Schreibens werden wir als offenen Brief auch unseren Mitgliedern, Delegierten und der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Gern
Sprecher
Michaela Hofmann
stellvertretende Sprecherin
 
 

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