Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Saarländische Armutskonferenz lehnt Regelsatzkompromiss bei Hartz IV einstimmig ab! |
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| Samstag, den 09. April 2011 um 08:36 Uhr |
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SAK: Politik muss zu den Prinzipien des Sozialstaates zurückfinden! Die Saarländische Armutskonferenz (SAK) hat auf ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung -einstimmig- die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Regelsätze, bei Hartz IV, als erneut verfassungswidrig abgelehnt. In einer Resolution, so der Vorsitzende Egbert Ulrich, werde die Politik aufgefordert zu den Prinzipien des Sozialstaates zurückzukehren. Die Resolution im Wortlaut: Resolution zur Neuberechnung der Regelsätze im Bereich SGB II Die Mitgliederversammlung der Saarländischen Armutskonferenz e.V. kritisiert die rückwirkend zum 1. Januar 2011 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Regelsatzerhöhung in der Grundsicherung für Arbeitslose als völlig unzureichend. Die beschlossenen Regelsätze sind nach Auffassung der Saarländischen Armutskonferenz erneut verfassungswidrig. Der vom Bundesverfassungsgericht erteilte Auftrag an die Bundesregierung, die Regelsätze nachvollziehbar und im Sinne der Menschenwürde ausreichend zu gestalten, wurde nicht erfüllt. Die beschlossene Regelsatzerhöhung für Erwachsene um momentan 5 Euro steht zudem in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen Bedarf und ist nach den in der EU geltenden Maßstäben (60% des mittleren Einkommens) in keinem Fall armutsfest. Dies wird auch von den direkt Betroffenen als erneute Missachtung ihrer berechtigten Bedürfnisse gewertet. Die beschlossenen Regelsätze reichen noch nicht einmal aus um die Preissteigerungen seit 2005 auszugleichen. Unzureichend sind auch die Regelungen für Kinder. Das beschlossene "Bildungspaket" von insgesamt 120 € pro Kind im Jahr steht in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten für eine ausreichende Lebensführung und ist unzureichend, um die anfallenden Kosten für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Zudem suggerieren die angebotenen Sachleistungen, dass die betroffenen Eltern, nicht in der Lage seien, die finanziellen Mittel zum Wohle ihrer Kinder zu verwenden. Dies entspricht, im Wesentlichen nicht den Erfahrungen der Sozialorganisationen mit den betroffenen Eltern. Die neuen Regelsätze müssen insgesamt alleine schon deshalb als verfassungswidrig eingestuft werden, weil die Berechnungsgrundlage willkürlich und systemwidrig nach unten korrigiert wurde. Während sich bisher die Berechnung der Regelsätze an den untersten 20% der Einkommensbezieher/innen orientiert hat, werden jetzt nur noch die untersten 15% für die Berechnung herangezogen. Dies ist weder nachvollziehbar noch in irgendeiner Form zu rechtfertigen. Zudem sind in der Referenzgruppe bei der Regelsatzberechnung die verdeckt Armen und Aufstocker enthalten. Die Saarländische Armutskonferenz kann daher nur ausdrücklich die erneut vorhandenen Initiativen für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht begrüßen und unterstützen. Die Bundesregierung, der Bundesrat wie auch der Bundestag werden aufgefordert, zu einer an den Prinzipien des Sozialstaates orientierten Politik zurückzukehren. Egbert Ulrich, Vorsitzender |
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