Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Mindestlohn à la von der Leyen |
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| Geschrieben von: Ursula Engelen-Kefer |
| Dienstag, den 27. September 2011 um 06:59 Uhr |
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Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen spricht sich wieder einmal für die Einführung von Mindestlöhnen aus. Doch die längst überfällige Zusicherung tariflicher Mindestlöhne in der Leiharbeit durch die Bundesregierung steht immer noch aus.
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