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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Allein ein moderater Mindestlohn kann sozial sein PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Georg Cremer   
Donnerstag, den 17. November 2011 um 10:11 Uhr
Die Union hat die Forderung nach einer "allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze" für Bereiche ohne Tarifbindung beschlossen. Bezüglich der Details bleibt der Beschluss im Dunkeln. Da es mittelfristig aber kaum Tarifabschlüsse unter dieser Grenze geben wird, bedeutet der Beschluss faktisch, dass die Union den Weg zu einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn geht. Es gibt also nun einen ganz breiten politischen Konsens, sehr niedrigen Löhnen entgegenzutreten. Wer ganztags im Niedrigeinkommensbereich arbeitet, sollte für sich selbst sorgen können. Da kann der Mindestlohn helfen. Ein Mindestlohn hilft aber nur dem, der bezahlte Arbeit hat.

Wie weit gefährdet ein Mindestlohn Arbeitsplätze? Unter Ökonomen weitgehend unstrittig ist: Je höher der gesetzliche Mindestlohn, desto größer ist die Gefahr, dass insbesondere Menschen mit geringen beruflichen Qualifikationen ihre Arbeit verlieren oder nur schwer Arbeit finden werden. Je nachdem an welchem Tarif oder an welchen Tarifen sich die Lohnuntergrenze orientiert, mögen die Arbeitsplatzverluste in der jetzigen Phase einer sehr positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt beherrschbar sein. Aber negative Effekte sind keineswegs ausgeschlossen, insbesondere in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und geringem Lohnniveau. Die CDU will keinen politischen Mindestlohn. Das geht aber nicht. Ein Mindestlohn birgt die Gefahr, dass die politischen Parteien ihn in Wahlkämpfen in einem Überbietungswettbewerb auf ein Niveau treiben, das aus ökonomischer Sicht unvernünftig ist. Es ist daher einerseits klug, die Höhe des Mindestlohns an eine Übereinkunft der Tarifpartner zu binden. Aber: Die Tarifpartner sind Interessenvertreter der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmerschaft und der tariflich gebundenen Unternehmen, sie sind nicht die Anwälte gering qualifizierter und langzeitarbeitsloser Menschen.

 

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