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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Mindestlohn ausgehebelt PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 24. Februar 2011 um 10:22 Uhr

Freibrief für Lohndumping? Neuer EU-Gesetzentwurf lässt bei Gewerkschaften die Alarmglocken schrillen. Sie warnen, es drohe eine weitere Verschärfung der EU-Arbeitsmärkte.

„Das ist ein riesengroßes Problem, das da auf uns zukommt“, stöhnt Gloria Müller. Die Leiterin im Brüsseler Büro des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) deutet auf ein gut 30 Seiten dickes Dokument der EU-Kommission. Es wurde im Juli 2010 von Innenkommissarin Cecilia Malmstöm vorgelegt. Gewerkschaften und Unternehmerverbände brauchten nach der unmittelbar folgenden Sommerpause einige Monate, bis sie die sozialpolitische Brisanz des Gesetzentwurfs voll erfasst hatten.

Dabei klingt Malmströms Begründung für ihr Papier harmlos: „In Europa aktive multinationale Unternehmen müssen auf die richtigen Leute mit den richtigen Fähigkeiten zugreifen können.“ Es sei für die Konzerne „immer wichtiger geworden“, vorübergehend Kräfte in die EU zu entsenden.

Was ist eine Fachkraft?


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