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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

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Geschrieben von: Melanie Amann   
Sonntag, den 27. Februar 2011 um 13:22 Uhr

Weiterbildung für Arbeitslose nährt eine ganze Industrie. Die genehmigt sich jetzt auch noch einen Mindestlohn. Und schaltet somit den Wettbewerb aus, finden manche.

An Mindestlöhne für Geringerverdiener hat sich das Land gewöhnt: Ob Bauarbeiter, Gebäudereiniger oder Postboten, für 13 Branchen gelten Lohnuntergrenzen, bald auch für die Zeitarbeit. Am vergangenen Freitag wurde nun noch ein Mindestlohn auf den Weg gebracht – für Lehrer. [...]

Solche Leistungen werden komplett aus öffentlichen Geldern bezahlt. Ein Teil von der Bundesagentur aus Beitragsmitteln, der andere Teil aus Steuergeldern. Auf diesem „Markt“ gibt es also nur einen Nachfrager: den Staat. 4,2 Milliarden Euro betrug 2010 der Topf der Bundesagentur für Bildungsleistungen. Wozu braucht dieser kleine, komplett staatlich finanzierte Sektor einen Mindestlohn? Bezahlt die Bundesagentur die Bildungsanbieter so schlecht, dass man deren Pädagogen jetzt schützen muss? 12,28 Euro im Westen und 10,93 Euro im Osten sollen sie bald erhalten.

[der ganze Artikel]

 

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