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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

1-Euro-Jobs und die Kosten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Grilleau   
Sonntag, den 13. März 2011 um 07:53 Uhr

Aus einem Leserbrief:

Ist Ihnen das Faktum eigentlich nicht bewusst, dass wenn Sie diese Maßnahme (Arbeitsgelegenheiten) die für einen Euro entlohnt wird, als Erwerbsloser ablehnen, sie mit dem Sanktion-Paragraph 31 des SGB II sanktioniert werden. Man entzieht Ihnen 30 % ihres Eckregelsatzes, das ist gleichbedeutend mit der sukzessiven Zerstörung des Existenzminimums. Ist Ihnen auch bekannt das die Träger solcher Arbeitsgelegenheiten für jeden Zwangsverpflichteten Arbeiter zusätzlich von den Kommunen zwischen 300 € und 500 € erhalten haben? Ein tolles Geschäft will ich meinen. 100 Zwangsverpflichtete mal 500 € ergibt eine Summe von 50.000 €. Wenn diese Eingliederungsmaßnahmen oder besser ausgedrückt Arbeitsgelegenheiten auf freiwilliger Basis den Erwerbslosen zu Verfügung gestellt werden, ist dem nichts entgegenzuhalten, aber so? Dies ist eine gigantische Massendeportation in die so genannte Armutindustrie, die mittlerweile mit über 16 Milliarden € Steuergelder subventioniert wird. Ein gigantischer Topf an dem sie alle laben.

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