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Wird Armut Erwerbsgeminderter verschleiert? PDF Drucken E-Mail
Montag, den 29. August 2011 um 11:08 Uhr
Studie: Bei Teilerwerbsminderung und befristeter Rentenzahlung gibt's keine Grundsicherung.

Bad Homburg (sth). Trotz seit Jahren sinkender Renten für neue Erwerbsgeminderte ist die Zahl der Grundsicherungsempfänger unter Rentnern, die keinen Job mehr ausüben können, zuletzt nur wenig gestíegen. Auf diesen überraschend erscheinenden Befund hat die Arbeitnehmerkammer Bremen in einer am Donnerstag veröffentlichten Kurzstudie aufmerksam gemacht (siehe Link 1 unten).

Ursachen für die bemerkenswerte Entwicklung ist der Studie zufolge zum einen das im Jahr 2001 reformierte Recht für Erwerbsminderungsrenten. Danach werden Erwerbsminderungsrenten nur noch dann "unbefristet bewilligt, wenn der Anspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht". Auch müsse es unwahrscheinlich sein, dass die Erwerbsminderung behoben werden könne, heißt es in dem von dem Rentenexperten Johannes Steffen erstellten Papier.

Darüber hinaus hätten nur diejenigen Frührentner einen Anspruch auf Grundsicherung, die "dauerhaft und voll erwerbsgemindert" sind, schreibt die Arbeitnehmerkammer. Sei der Arbeitnehmer dagegen nur teilweise erwerbsgemindert oder werde die Rente nur befristet gezahlt, komme entweder die Hilfe zum Lebensunterhalt ("Sozialhilfe") auf oder der Betroffene habe Anspruch auf Arbeitslosengeld II ("Hartz IV"). In diesen Fällen könne der zahlungspflichtige Sozialleistungsträger aber Rückgriff auf das Einkommen der Kinder nehmen, während dies bei der Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung oder im Alter "faktisch außer Kraft gesetzt ist", so die Studie.

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