Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Ehepaar zieht um – und darf nicht wählen |
|
|
|
| Mittwoch, den 24. August 2011 um 12:28 Uhr |
|
Sie wollen wählen, können aber nicht: Die Bubbels können in Hannover ihre Stimme nicht abgeben, sind aber auch im alten Heimatort aus dem Wählerverzeichnis geflogen. Hannover. Was wird nicht alles versucht, um die Hannoveraner an die Wahlurnen zu locken. Plakate fordern dazu auf, am 11. September unbedingt die Stimme abzugeben. Sogar Prominente appellieren an die Bürgerpflicht. Das Ehepaar Bubbel muss aber gar nicht erst überzeugt werden. Die Teilnahme an der Kommunalwahl ist für die beiden selbstverständlich – aber sie dürfen ihre Kreuzchen nicht machen. Das Stimmrecht der Bubbels ist gewissermaßen zwischen zwei Orten auf der Strecke geblieben. Die Bubbels sind im Frühjahr von Herzberg im Harz nach Hannover gezogen. Am 4. August haben sie sich ordnungsgemäß umgemeldet. Doch jeder Wähler, der am 11. September mitbestimmen will, wer im Rat sitzen soll, muss mindestens drei Monate in Hannover gelebt haben. „Dann wählen wir eben in unserem alten Heimatort“, dachte sich das Ehepaar. Doch mit der Ummeldung flogen die Eheleute auch aus dem Wählerverzeichnis in Herzberg. „Das kann doch nicht wahr sein, Wählen ist doch ein Grundrecht“, wundert sich Brigitte Bubbel. Jetzt habe sie alle behördlichen Melde- und Abmeldevorschriften brav befolgt und werde dafür noch bestraft. mehr lesen |
© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons