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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Nur Billigware für Hartz-IV-Empfänger PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Flensburger Tageblatt   
Samstag, den 04. Februar 2012 um 17:21 Uhr
Süderbrarup. Eigentlich wollte Thomas Rudolph nur einkaufen. Zwar nicht mit Bargeld, sondern mit einem Lebensmittelgutschein. Aber, dass er so abgebügelt werden würde, damit hatte er nicht gerechnet. Den Gutschein hatte Rudolph, seit Jahresanfang Hartz-IV-Empfänger, vom Kappelner Job-Center erhalten. Wert: 30 Euro. Bei Lidl in Süderbrarup wollte man den Gutschein zwar akzeptieren - aber Rudolphs Auswahl aus dem Sortiment deutlich beschränken. Für Hilke Richardsen vom Fachbereich Regionale Integration, der in der Kreisverwaltung für die Sozialzentren des Kreises zuständig ist, ein Ding der Unmöglichkeit.

Gemeinsam mit einem Freund machte sich Rudolph auf den Weg nach Süderbrarup, um in der dortigen Lidl-Filiale einzukaufen. Dass er kein Bargeld hat, um seine Lebensmittel selber zu zahlen, belastet ihn stark. Auch gesundheitlich. "Ich bin extra nach Süderbrarup gefahren, um mich nicht in einem Kappelner Geschäft diesem Gefühl aussetzen zu müssen, nicht selber für meinen Einkauf aufkommen zu können", sagt er. Bei Lidl angekommen, sprach er eine Kassiererin an, wollte von ihr wissen, ob er mit einem Gutschein bezahlen könne. Nachdem sie sich informiert hatte, habe sie ihn wissen lassen, dass er mit seinem Gutschein zwar einkaufen könne - allerdings keine Markenprodukte. Erlaubt seien ihm nur Lidl-eigene Artikel. "Es kann doch nicht sein, dass Lidl bestimmt, was ich esse und was nicht", klagt Rudolph.

 

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