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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

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Geschrieben von: Administrator   
Sonntag, den 22. August 2010 um 22:55 Uhr

JUSTIZ Gero W. lebt auf der Straße – und eckt an: bei der BVG, in Bahnhöfen und Geschäften. Die Folge sind regelmäßige Strafanzeigen. Die Staatsanwaltschaft prüft nun gar die Einweisung in die Psychiatrie, zum Schutz der Allgemeinheit. Doch ist das wirklich die Lösung?
VON PLUTONIA PLARRE

Bepackt mit Tüten und Taschen schleppt sich ein Mann die Treppe im Kriminalgericht Moabit hoch. Seine Haare sind strubbelig, die Unterarme vom Drogenspritzen vernarbt, er hat kaum noch Zähne, riecht nach Alkohol. Später, im Gerichtssaal, wird der 50-Jährige auf die Frage des Richters nach seiner Adresse sagen: “OFW”. Ohne festen Wohnsitz. Gero W. lebt auf der Straße. Er schläft auf Parkbänken, holt sich sein Essen bei Hilfseinrichtungen. In vielen Geschäften, Shopping Malls und Bahnhöfen wird er nicht geduldet. Aber W. ist davon unbeeindruckt: Er lässt sich keine Vorschriften machen. Schon gar nicht lässt er sich diskriminieren, weil er ein “Assi” ist, wie er sich selbst nennt. Dann wehrt er sich lautstark und wird seinerseits beleidigend.
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