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Das Sozialstaatsprinzip und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Ulrich Steinwedel   
Sonntag, den 26. Juni 2011 um 16:57 Uhr

Man sollte annehmen, dass das Bundessozialgericht (BSG) nicht ohne fortgesetzte und vertiefte Beschäftigung mit dem Sozialstaatsprinzip auskommt. Frühere Veröffentlichungen kamen zu einem zurückhaltenden Ergebnis. Mehr als ein Dutzend Jahre nach der letzten Untersuchung: Was stimmt davon noch?

I. Einleitung

Der unvoreingenommene Leser wird mit dem Thema die Erwartung verbinden, die Sozialgerichtsbarkeit sei das Eldorado des Sozialstaatsprinzips oder, nüchterner: der Gerichtszweig, der am ehesten etwas zum Sozialstaat sagen könne; und damit seien aus der Rechtsprechung ihrer obersten Instanz weitreichende Erkenntnisse zu erwarten.

Das Fazit der einschlägigen Abhandlungen früherer Jahre1 klang jedoch jeweils etwas verhaltener: Keiner der vorbefassten Bearbeiter konnte eine Entscheidung des BSG vermelden, in der sich dieses Gericht tragend auf das Sozialstaatsprinzip gestützt hatte2.

Der auch quantitativ eher magere Befund an Entscheidungen, die sich bis Anfang der siebziger Jahre mit dem Sozialstaatsprinzip überhaupt befasst hatten, wurde damit begründet, dass hierfür wenig Anlass bestanden habe, denn der Materie habe sich bereits der Gesetzgeber umfassend angenommen3. Nicht viel überschwänglicher fiel die Analyse anlässlich des 25jährigen Bestehens des BSG im Jahre 1979 aus, „jedenfalls“ liefere seine Rechtsprechung „Denkanstöße für die … noch nicht abgeschlossene Auslegung der Sozialstaats klausel“4. Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts kam sein damaliger Präsident zu dem Ergebnis, dass das BSG den Gesetzgeber als Hauptadressaten des Sozialstaatsgebots ansehe, der Rechtsprechung diene es vor allem als Auslegungshilfe5.

Mehr als ein Dutzend Jahre nach der letzten Veröffentlichung lohnt jedoch – auch für die nachgewachsenen Leser – ein erneuter Blick auf die Befunde.

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