Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Zu arm für städtische Zuschüsse |
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| Geschrieben von: Steffen Blatt |
| Freitag, den 02. September 2011 um 20:50 Uhr |
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Kein Ermessensspielraum beim Sozialamt: Geringverdiener bekommen Zuschüsse zum Kinder- und Wohngeld. Familie Hechler liegt dann zusammen mit ihrem Einkommen knapp 22 Euro unter dem Betrag, der ihr per Gesetz zusteht. Darum wurde der Kindergeldzuschlag abgelehnt, weil laut Bescheid die 'Hilfebedürftigkeit' nicht vermieden werde. Familie Hechler (alle Namen geändert) kommt über die Runden. Gerade so. Ohne Wohngeld und Kindergeldzuschlag von der Stadt wüssten die Eltern Markus und Stefanie mit ihren drei Kindern nicht mehr weiter. Sie sind zwar arm, bekommen aber kein Hartz IV, darauf legen sie wert. Genau das will die Stadt aber nun - weil die Hechlers zu arm für die bisherigen Zuschüsse sind. Es geht um genau 21,91 Euro. So viel liegen die Hechlers mit ihrem Einkommen samt Zuschüssen der Stadt unter dem, was ihnen gesetzlich zum Leben zustehen würde. Darum wurde ihr Antrag auf Kindergeldzuschlag vom Juni nicht genehmigt. Die Hilfebedürftigkeit werde nicht vermieden, heißt es in der Begründung des Amts für Senioren und Soziales. Statt dessen sollen die Hechlers jetzt Hartz IV beantragen, sollen so genannte "Auftstocker" werden. Das sind Menschen, die arbeiten, aber nicht genug zum Leben verdienen. Sie bekommen vom Staat einen Zuschuss. Das wollen Markus und Stefanie Hechler aber um jeden Preis verhindern. Zum einen schreckt sie das umfangreiche und komplizierte Antragsformular ab, zum anderen wollen sie ihren beiden Söhnen und der Tochter den Stempel "Hartz IV-Kind" ersparen. Am liebsten wäre es ihnen, wenn alles so weiter liefe wie bisher. mehr lesen |
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