Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Die totale Überwachung |
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| Geschrieben von: Halina Wawzyniak |
| Samstag, den 17. September 2011 um 09:46 Uhr |
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Die im Rahmen eines Staatsvertrages beschlossene Einführung der elektronischen Fußfessel ist populistisch. Sie spielt mit den Ängsten in der Bevölkerung, verstößt gegen Menschenrechte und suggeriert Lösungen, die keine sind. Zudem eröffnet sie die Möglichkeit der Privatisierung des Strafvollzugs, weil vielerorts erwogen wird, die Überwachung der Straftäterinnen und Straftäter von Privatfirmen durchführen zu lassen. Aus all diesen Gründen bin ich eine Gegnerin der Fußfessel. Worum geht es? Die elektronische Fußfessel soll bei Straftäterinnen und Straftätern nach deren Entlassung aus dem Strafvollzug eingesetzt werden, und zwar nur dann, wenn die Gefahr besteht, dass von ihnen gefährliche Straftaten ausgehen. Der Begriff »Gefährliche Straftaten« ist dehn- und auslegbar. Deshalb wurde sicherheitshalber hinzugefügt, dass Sexual- und Gewaltstraftaten gemeint seien. Die in dem Begriff enthaltene Unbestimmtheit ist kritisch zu bewerten. Das Strafgesetzbuch (StGB) kennt gemeingefährliche Straftaten. Zu diesen gehören u.a. Brandstiftung, Herbeiführen einer Überschwemmung, gemeingefährliche Vergiftung und gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Die Aussage, die Fußfessel solle nur bei »gefährlichen Straftaten« zum Einsatz kommen, dient mit dem Hinweis auf Sexual- und Gewaltstraftaten also lediglich dazu, die Fußfessel mehrheitsfähig zu machen und ihrer noch breiteren Anwendung den Boden zu bereiten. mehr lesen |
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