GTranslate

Über uns

PartnerLinkSlide

  • BlogPiraten
  • NAK
  • Menschenrechte
  • Berber-International
  • Soziales Dorf
  • Berber-Info
  • BAG Wohnungslosenhilfe
  • Das Armutsnetzwerk
  • European Union of Homeless

Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Ehrenamt: Kürzungen bei Hartz IV PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 19. Januar 2011 um 07:00 Uhr

SCHWERIN/PERLEBERG - 2011 soll das Europäische Jahr des Ehrenamtes sein. Doch davon hat Hartmut Voigt noch nichts gemerkt. Im Gegenteil: Der Judo-Übungsleiter und Jugendwart beim SV Blau-Weiß Perleberg kann derzeit nur den Kopf darüber schütteln, dass ehrenamtliche Trainer künftig sogar mit Kürzungen rechnen müssen. Denn: 2011 ist auch das Jahr der Hartz-IV-Reformen. Und hier ist geplant, die Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler mit dem Regelsatz für Arbeitslose zu verrechnen. Ein Thema für den Vermittlungsausschuss, der heute in Berlin tagt. "Ich finde das nicht in Ordnung", sagt Voigt über die Pläne der Bundesregierung. "Damit werden doch ausgerechnet diejenigen bestraft, die nicht nur zu Hause herumsitzen, sondern sich gesellschaftlich engagieren und etwas für Kinder und Jugendliche machen."

Hintergrund: Bislang galt eine Aufwandspauschale bis zu einer Höhe von 175 Euro im Monat für Ehrenamtler mit Hartz-IV-Bezug als anrechnungsfrei. Künftig soll der Freibetrag nach dem Willen der Bundesregierung aber nur noch bei 100 Euro liegen, wie Christina Wendt von der Pressestelle des Bundesarbeitsministeriums erläutert. Das ist jedoch der normale Anrechungssatz für jeden Hartz-IV-Empfänger. Darüber hinaus soll die Pauschalregelung durch eine exakte Auflistung der tatsächlichen Kosten ersetzt werden, um ein "verkapptes Einkommen" zu verhindern. Nachgewiesene Kosten wie Bus- oder Autofahrten werden auch weiterhin erstattet, darüber hinausgehende Pauschalen jedoch verrechnet. Die Bundesregierung spart durch die Regelung 50 Millionen Euro. Aus den Ländern hat sich bereits Widerstand angekündigt.

[mehr lesen ]

 
 

© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons