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Pflege: AKNÖ fordert höhere Förderungen für die Ausbildung PDF Drucken E-Mail
Samstag, den 22. Januar 2011 um 12:21 Uhr

Pressemitteilung

Bedarf an qualifiziertem Personal steigt rasant

Österreichs Bevölkerung wird immer älter. Damit steigt auch der Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal. Die Ausbildung ist jedoch neben einer Erwerbstätigkeit nicht möglich und der Lebensunterhalt für viele Interessierte durch fehlende Förderungen nicht zu bestreiten. AKNÖ-Vizepräsidentin Brigitte Adler fordert daher die Einführung von Förderungsmodellen für die Pflegeausbildung.

17.000 neue Beschäftigte alleine in der Hauskrankenpflege werden in den nächsten Jahren in Österreich benötigt. Das sagt Sozialminister Hundstorfer angesichts des rasant steigenden Pflegebedarfs. Eine Entwicklung, auf die die NÖ Arbeiterkammer bereits wiederholt hingewiesen hat. Vizepräsidentin Brigitte Adler weiß als gelernte Diplomkrankenschwester, warum es so schwer ist, qualifiziertes Personal zu finden: „Das geringe Taschengeld von 93,63 Euro, das den SchülerInnen der NÖ Gesundheits- und Krankenpflegeschulen im ersten Ausbildungsjahr pro Monat zusteht, ist entschieden zu wenig. Davon kann niemand leben.“ Deshalb muss endlich eine Förderlandschaft geschaffen werden, die das Erlernen derart wichtiger Berufe attraktiver und vor allem leistbar macht.

Ausbildung wird schwer gemacht

Dass in der aktuellen Pflegediskussion der Ruf nach mehr qualifiziertem Personal laut wird, bestätigt auch der AKNÖ-Bildungsexperte Mag. Markus Riedmayer: „In unserer täglichen Beratungspraxis haben wir immer wieder Anfragen insbesondere zum Thema Förderungen für die Ausbildung in Gesundheitsberufen. Für eine Tätigkeit im qualifizierten Pflegebereich ist Lebenserfahrung von Vorteil. Viele Personen haben aber dann schon eine eigene Familie, eine Wohnung, ein Auto usw. Mit dem geringen Taschengeld wird das schlicht unfinanzierbar.“

Die AKNÖ fordert daher im Rahmen eines 2-Punkte-Programms entscheidende Verbesserungen bei den Förderungen für SchülerInnen der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen:
  • Für die Ausbildung (bis zum vollendeten 24. Lebensjahr): Eine Beihilfe für SchülerInnen der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, mindestens an die Höhe der staatlichen Studienbeihilfe von 679 Euro pro Monat angepasst.
  • Für die Ausbildung ab 24 Jahren (hier endet der Anspruch auf Familienbeihilfe): Die Einführung eines Qualifizierungsstipendiums in der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes (derzeit 793,40 Euro für Alleinstehende), und das 14 mal im Jahr für alle drei Ausbildungsjahre.
 
 

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