Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Die Würde des Menschen ist unantastbar. |
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| Geschrieben von: Dietmar Hamann |
| Samstag, den 12. Februar 2011 um 14:14 Uhr |
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Auch die Menschen in Ägypten und Tunesien beriefen sich auf die allgemeingültigen Menschenrechte, betont Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer wöchentlichen Videobotschaft. So wie die Menschen dies in den ehemaligen Ostblock-Diktaturen getan hätten. Und nicht nur die, auch die Menschen in Deutschland, die in Armut und mit Ausgrenzung leben müssen. Ich zitiere hier aus dem Artikel 2 des Vertrags von Lissabon: (3) Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. Sie fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt. (5) In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen und trägt zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger bei. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen. Und das alles vor dem Hintergrund des Hartz-IV-Debakels. Da muss man wirklich nach Glaubwürdigkeit fragen. |
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