Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Initiative zur Verbesserung der Pflegevorsorge |
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| Geschrieben von: Vincent Schmalbach |
| Sonntag, den 20. März 2011 um 09:40 Uhr |
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Die Bundesregierung hat den gesetzlich festgelegten Auftrag alle drei Jahre einen Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung in Deutschland vorzulegen. Im letzten Bericht der Bundesregierung wird als wesentlicher Faktor die demographische Entwicklung genannt, die für die zukünftige Ausgaben- und Beitragssatzentwicklung eine entscheidende Rolle spielt. Im Bericht wird angenommen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in der Pflegeversicherung bis zum Jahr 2040 auf 3,4 Millionen ansteigen wird. Bedenklich ist die Tatsache, dass im Bericht der Bundesregierung ausdrücklich keine Prognose über die finanzielle Bedeutung dieses Ergebnisses gemacht wird. Stattdessen wird behauptet, dass eine längerfristige Finanzprognose nicht möglich sei. Konkret bedeutet das, dass das grundsätzliche Problem der bisher umlagebasierten Sozialversicherung weiterhin ungelöst ist. Ziel der Initiative zur Verbesserung der Pflegevorsorge ist es, auf diesen Missstand hinzuweisen und objektive Informationen zum System der deutschen Pflegeversicherung zu liefern, die als Grundlage für die Diskussion um deren Reformierung dienen sollen. Mehr zur Pflegereform » Ein wesentlicher Bestandteil der Pflegereform wird es sein, den Begriff der Pflege neu zu definieren. Insbesondere der Zunahme der Altersdemenz muss hierbei Rechnung getragen werden. Mehr zur Neudefinition des Pflegebegriffs » Ein häufig vernachlässigter Punkt, der jedoch in der Praxis eine umso größere Rolle spielt, ist der so genannte Elternunterhalt. Kinder von Pflegebedürftigen und deren Ehepartner sind grundsätzlich für die Eltern und Schwiegereltern unterhaltspflichtig. Mehr zum Elternunterhalt »
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