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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Deutschland soll sich zu sozialen Menschenrechten bekennen PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 05. Mai 2011 um 13:44 Uhr

Die Bundesregierung muss sich klar zu den sozialen Menschenrechten und dem internationalen Menschenrechtsschutz bekennen. "Deutschland soll endlich das Beschwerdeverfahren zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) ratifizieren!" Das fordern Amnesty International und FIAN anlässlich der Anhörung der deutschen Regierung vor dem UN-Sozialausschuss am 6. Mai in Genf.

"Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt ermöglicht Betroffenen, sich vor dem UN-Sozialausschuss über die Verletzung von sozialen Rechten, wie zum Beispiel Diskriminierung im Zugang zu Bildung, zu beschweren", erklärten die Organisationen. Die Bundesregierung habe mehrmals angekündigt, das Zusatzprotokoll zu ratifizieren, dies aber immer wieder vertagt.

Deutschland wird vor dem UN-Sozialausschuss den 5. Staatenbericht zum Stand der Umsetzung des UN-Sozialpakts in Deutschland vorstellen. Dabei wird sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch zum aktuellen Stand der Ratifizierung äußern. Seit mehr als zwei Jahren prüft die Bundesregierung die Ratifizierung des Zusatzprotokolls. Dieses würde Menschen in Deutschland, die ihre sozialen Rechte verletzt sehen, die Möglichkeit geben, sich an die Vereinten Nationen zu wenden.

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