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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Bundesweite kommunale Verwaltungsanweisungen zum SGB II PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 08. Juli 2011 um 12:55 Uhr

Harald Thomé, Referent für Arbeitslosen- und Sozialhilferecht, veröffentlicht auf seiner Webseite bundesweite Verwaltungsanweisungen zu den Unterkunfts- und Heizkosten, zum Teil auch zur Wohnraumsicherung und zur Erstausstattung für Hausrat, Bekleidung und bei Schwangerschaft und Geburt und zum unabweisbaren Bedarf, sowie zu Bildung und Teilhabe. In den meisten Fällen beziehen sich die Regelungen auf das SGB II und das SGB XII, da in beiden Gesetzen eine sehr ähnliche Systematik besteht.

Die Verwaltungsanweisungen sind ermessenslenkend um unbestimmte Rechtsbegriffe wie "angemessener Wohnraum" oder "Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung" ... auszulegen und das Recht gleich anzuwenden, zumindest theoretisch. Beim Vergleich der Richtlinien wird deutlich, dass es aber von Kommune zu Kommune sehr unterschiedliche Wertigkeiten gibt, in welcher materiellen Höhe Menschenwürde für SGB II/SGB XII - Leistungsempfängern zugestanden wird.

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