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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Bundesfreiwilligendienst BFD tritt an Stelle des Zivildienstes PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 01. Juli 2011 um 04:46 Uhr
Heute, am 1. Juli 2011, startet der Bundesfreiwilligendienst, BFD. Bereits seit  Anfang März 2011können die BFD-Verträge aus dem Internet heruntergeladen werden.  Im Mai 2011  ist das Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst wirksam geworden.  In diesem Monat hat die Bundesregierung zudem mit einer groß angelegten Werbekampagne begonnen.
Das Bundesfamilienministerium erklärte, dass ab dem 1. Juli 2011 mehr als 17.300 Freiwillige an die Stelle der zuletzt etwa 19.700 Zivis getreten sind. Diese Zahlen gliedern sich wie folgt auf. Ungefähr 14.300  Zivildienstleistende haben ihre Dienstzeit freiwillig verlängert und etwa 3000 Freiwillige haben sich für den Bundesfreiwilligendienst verpflichtet.
Einen Pflegenotstand gäbe es nicht. Richtig sei allerdings, dass mehr qualifiziertes Pflegepersonal benötigt werde. Dennoch sei ein guter Übergang vom Zivildienst zum Freiwilligendienst gelungen.

 

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