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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Kommentar zu Soziales Urteile Hartz-IV PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 28. September 2011 um 05:57 Uhr

Erneut stellt ein Gericht der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik ein miserables Zeugnis aus. Diesmal untersagen Berliner Richter den Behörden, Hartz-IV-Empfänger durch Kürzung der Leistungen in illegale Arbeitsverhältnisse zu zwingen. Dass die Justiz dies überhaupt feststellen muss, ist an sich skandalös. Was geht da bloß in manchen Amtsstuben vor sich?

Zum anderen unterstreicht das Gericht, dass solche Vergütungen als sittenwidrig gelten, die trotz Vollzeitbeschäftigung unter dem Niveau der Grundsicherung liegen. Damit reiht sich das Urteil in eine Reihe von Richtersprüchen ein, die sich eindeutig gegen Lohndumping und Ausbeutung im rasant wachsenden Niedriglohnsektor richten.

 

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