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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisungen
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1 Aufnahme und Weiterleitung von erlaubnisrelevanten Beschwerden gegen Zeitarbeitsunternehmen 174
2 Durchführungshinweise der BA zum SGB III 399
3 Prozesshandbuch der BA zur Neuorganisation 461
4 Geschäftspolitische Schwerpunkte der BA für 2011 / Planungsbrief 2011 878
 
 

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