Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Dienstag, den 31. August 2010 um 06:35 Uhr |
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Im Zuge der Arbeit an der Gestaltung der Webseite www.berber-info.de, deren Grundidee eine umfassende Information für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen war, ergaben sich eine Reihe Berührungspunkte zu sozialen Problemen anderer Bevölkerungsgruppen, die eigene Armutserfahrungen machen mussten beziehungsweise von der Gesellschaft ausgegrenzt wurden. Die Zusammenarbeit mit der Nationalen Armutskonferenz im Jahre 2009/10 zeigte Möglichkeiten auf, diese Diskrepanz zu beseitigen. So entschlossen sich Interessierte, ein Webportal mit dem Namen www.sozin.de zu eröffnen. Das Konzept ist eigentlich einfach und trivial, wurde bisher aber in dieser Art und Weise noch nirgends verwirklicht. Es sieht vor, Informationen über die Arbeit aller organisierten und Selbsthilfegruppen zu sammeln, zu bündeln und der Öffentlichkeit und den Betroffenen zugänglich zu machen. Der Name „sozin“ birgt in sich die Begriffe der sozialen Information, sozialen Integration und sozialen Initiativen. Ziel der Mitarbeiter der „sozin“-Idee ist es, diesen Gedanken an die Basis heranzutragen und die Menschen, die dort tätig sind, zu motivieren in einen Erfahrungsaustausch miteinander zu treten. Denkweisen, Projekte, Vorschläge, Erfolge und Erwartungen sollen auf der Seite www.sozin.de zusammenfließen. Vorrangiges Ziel ist es, die Ideen des European Ant-Poverty Network (EAPN) umzusetzen und sich einer internationalen Zusammenarbeit nicht zu verschließen.
An die eigentliche Seite schließt sich eine Wiki an, die in Manier der allseits bekannten Wikipedia spezielle Randgruppenprobleme beinhalten soll. An Inhalt und Gestaltung kann und soll sich jeder Interessierte beteiligen. Das gilt selbstverständlich auch für das Hauptportal. |
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